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Wichtige Hinweise

Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel:

VNem: Art. 1 Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen. Sie bestehen aus Einfach- oder Mehrfachkonzentraten von Vitaminen, Mineralstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung und werden in dosierter Form in Verkehr gebracht.

Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht als Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernöhrung verwendet werden. (VNem Art. 3 – 7c)

Alle Produkte müssen ausserhalb der Reichweite von kleinen Kindern gelagert werden. (VNem Art. 3 – 7d)

Verzehrempfehlung:

Die Verzehrempfehlung ist auf den entpsrechenden Produkten angegeben und bezieht sich auf Erwachsene Personen. Für Minderjährige Personen sind unsere Produkte nicht geeignet. Wichtig sind die Hinweise auf dem physischen Produkt.

Die angegebene tägliche Höchstmenge darf nicht überschritten werden. (VNem Art. 3 – 7b)

Kennzeichnung für den schweizer Markt:

VNem: Anhang 1 zugelassene Höchstmengen

Die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel definiert die zulässigen Höchstemengen für Erwachsene im schweizer Markt. Diese Angaben können von anderen Ländern abweichen.

Wir prüfen alle unsere Produkte auf deren Inhaltsstoffe und die Zulässigkeit auf dem schweizer Markt. Einzelne Produkte können mit einer Abweichenden Verzehrempfehlung für die Schweiz gekennzeichnet sein.

Unsere Produkte können auf anderen Webseiten (insbesondere aus dem Ausland) desshalb andere Verzehrmengen aufweisen.

Verordnung des EDI über Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf

Lebensmitteln für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf

Alle unsere Produkte sind nicht für eine gewichtskontrollierende Ernährung geeignet.

Die Produkte (Beispielsweise Fat Burner) konnten eine Diät unterstützen, ersetzten aber keine vollständige Nahrung.

Lebensmittel für Sportlerinnen und Sportler

Ein grossteil unseres Sortiments richtet sich an Sportlerinnen und Sportler. Ein Lebensmittel gilt als Lebensmittel für Sportlerinnen und Sportler, wenn es deren besonderen Energie- und Nährstoffbedarf gerecht wird und eine praktische Nährstoffquelle darstellt, für den Fall, dass der Konsum von üblichen Lebensmitteln nicht praktikabel ist.